Kann ich unterm Jahr Feuerwerk kaufen und einfach anzünden?

Wenn Sie in Deutschland außerhalb Silvester Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) das Jahr über kaufen und verwenden möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Diese Regelung betrifft den Kauf und Gebrauch von 02. Januar bis 28. Dezember. vom 29. Dezember bis 31 Dezember ist F2 Silvesterfeuerwerk ab 18 Jahre frei verkäuflich.

Ohne gültige Ausnahmegenehmigung dürfen wir Ihnen unterm Jahr leider keine Feuerwerkskörper verkaufen.

Auf der Seite Serviceportal Baden-Württemberg können Sie einen Ausnahmegenehmigung zum abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2 online beantragen.

Hier geht es zum Serviceportal Baden-Württemberg

Möchten Sie das Feuerwerk auf einer Grünfläche oder einem fremden Grundstück anzünden, benötigen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung vom Grundstückseigentümer, die Sie dem Antrag beifügen müssen.

Hier ein einfaches Beispiel einer Einverständniserklärung.

Name + Adresse Antragsteller _____________________________

Name + Adresse Grundstückseigentümer _________________________________

Datum________________

Hiermit erlaube ich  (Name Grundstückseigentümer)  als Grundstückseigentümer Herrn/Frau   (Name Antragsteller) auf meinen Grundstück mit der Flurstücknummer __________________

am (Datum des geplanten Feuerwerk) ein Feuerwerk der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) anzuzünden.

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Datum / Unterschrift Grundstückseigentümer

Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag mindesten 14 Tage vor dem geplanten Feuerwerk beim zuständigen Ordnungsamt eingeht.

Sie sind sich beim ausfüllen des Antrages unsicher? Gerne helfen wir Ihnen telefonisch unter 0711 76 76 578 weiter.