Das Jahr über Feuerwerk kaufen?

Wenn Sie in Deutschland außerhalb Silvester Feuerwerkskörper der Kategorie 2 bzw. Klasse II (Silvesterfeuerwerk) das Jahr über kaufen und verwenden möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Ohne gültige Ausnahmegenehmigung dürfen wir Ihnen leider keine Feuerwerkskörper verkaufen!!

Unter dem nachfolgenden Link können Sie sich den passenden Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung downloaden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag mindesten 14 Tage vor dem geplanten Feuerwerk beim zuständigen Ordnungsamt eingeht.

Sie sind sich beim ausfüllen des Antrages unsicher? Gerne helfen wir Ihnen telefonisch unter 0711 76 76 578 weiter.