Das Jahr über Feuerwerk kaufen und verwenden?

Wenn Sie in Deutschland außerhalb Silvester Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) das Jahr über kaufen und verwenden möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Ohne gültige Ausnahmegenehmigung dürfen wir Ihnen leider keine Feuerwerkskörper verkaufen und Sie kein Feuerwerk anzünden. Zuwiderhandlung ist zwischenzeitlich eine Straftat!!

Auf der Seite Serviceportal Baden-Württemberg können Sie einen Ausnahmegenehmigung zum abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2 online beantragen.

Link zum Serviceportal

Möchten Sie das Feuerwerk auf einer Grünfläche oder einem fremden Grundstück anzünden, benötigen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung vom Grundstückseigentümer, die Sie dem Antrag beifügen müssen.

Hier ein einfaches Beispiel einer Einverständniserklärung.

Name + Adresse Antragsteller _____________________________

Name + Adresse Grundstückseigentümer _________________________________

Datum________________

Hiermit erlaube ich  (Name Grundstückseigentümer)  als Grundstückseigentümer Herrn/Frau   (Name Antragsteller) auf meinen Grundstück mit der Flurstücknummer __________________

am (Datum des geplanten Feuerwerk) ein Feuerwerk der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) anzuzünden.

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Datum / Unterschrift Grundstückseigentümer

Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag mindesten 14 Tage vor dem geplanten Feuerwerk beim zuständigen Ordnungsamt eingeht.

Sie sind sich beim ausfüllen des Antrages unsicher? Gerne helfen wir Ihnen telefonisch unter 0711 76 76 578 weiter.